Privilegierte Apotheke steht über dem Eingang der Offizin und umgibt den wohlgeformten vergoldeten Sandsteinlöwen, der ein Jugendwerk Ernst Rietschels sein soll. Kurfürst Friedrich August von Sachsen vergab das Apothekenprivileg im Jahre 1788 an den Apotheker Johann Gottlieb Hammer. Das Privileg schützte die Apotheke vor Konkurrenz durch andere Apotheken, fahrende Arzneimittelhändler und Quacksalber. Es verpflichtete den Apotheker, die Apotheke stets “in gutem und tüchtigem Stande zu halten und mit guten und frischen Speciebus und Materialibus, Simplicibus und Compositi “ zu versorgen. Der Apotheker wurde mit diesem Privileg zur Einhaltung der von den Behörden festgelegten Preise verpflichtet. Dieses Privileg hatte bis 1946 Gültigkeit.